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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Flotti KI – ein Angebot der YouCompany Recruiting Future GbR

Stand: 04.11.2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge, die unter der Marke Flotti KI erbracht werden.
  2. Anbieter und Vertragspartner ist: YouCompany Recruiting Future GbR, handelnd unter der Marke Flotti KI Cyriakstraße 39, 99094 Erfurt E-Mail: kontakt@flottiki.de · Website: https://flottiki.de Nachfolgend „Flotti KI“ genannt.
  3. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließen wir nicht. Der Kunde bestätigt bei Auftrag oder Buchung, dass er als Unternehmer handelt. Flotti KI ist berechtigt, hierfür geeignete Angaben zu verlangen, etwa Firmenname, Anschrift oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  5. Diese AGB gelten nur für Leistungen unter der Marke Flotti KI. Andere Tätigkeiten der YouCompany Recruiting Future GbR sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.
  6. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Flotti KI ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
  7. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungsangebot

  1. Flotti KI bietet Beratung, Schulungen, Entwicklung und Umsetzung in den Bereichen künstliche Intelligenz, Digitalisierung und Automatisierung an.
  2. Dazu gehören insbesondere:
    • Beratung zur Einführung und Nutzung von KI in Unternehmen
    • Analyse und Optimierung betrieblicher Arbeitsabläufe
    • Entwicklung und Umsetzung digitaler Automatisierungen
    • Konzeption, Gestaltung und Erstellung von Websites
    • Entwicklung von Buchungssystemen, Online-Shops und Zahlungsfunktionen
    • Einrichtung und Integration von KI-Anwendungen, Software und Schnittstellen
    • Entwicklung individueller digitaler Lösungen
    • Workshops, Schulungen und praxisorientierte Trainings
    • Technische Unterstützung bei der Einführung digitaler Werkzeuge
  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder der veröffentlichten Workshop-Beschreibung.
  4. Je nach vereinbartem Leistungsumfang handelt es sich um Dienstleistungen, Werkleistungen oder eine Kombination daraus.
  5. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, etwa eine Umsatzsteigerung, eine Anzahl neuer Kunden, eine Zeitersparnis oder eine Platzierung in Suchmaschinen, ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
  6. Flotti KI darf geeignete Mitarbeitende und externe Dienstleister zur Vertragserfüllung einsetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote von Flotti KI sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Eine erste Kontaktaufnahme, etwa über die Website, das Ideenformular, per E-Mail oder telefonisch, ist unverbindlich und begründet keinen kostenpflichtigen Auftrag.
  3. Bei individuellen Projekten kommt der Vertrag durch Annahme eines Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch eine andere eindeutige Vereinbarung zustande. Leistungsumfang, Vergütung und gegebenenfalls Zeitrahmen werden vor Beginn der Umsetzung vereinbart.
  4. Bei online buchbaren Workshops gibt der Kunde mit Abschluss des Bestellvorgangs eine verbindliche Buchungserklärung ab. Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung von Flotti KI zustande. Eine bloße Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
  5. Diese AGB werden bei Online-Buchungen vor Abschluss der Buchung zum Abruf und Speichern bereitgestellt. Bei individuellen Projekten wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung auf sie hingewiesen.
  6. Ergänzungen und Änderungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden.
  7. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Workshops und Schulungen

  1. Flotti KI bietet praxisorientierte Workshops und Schulungen zur Nutzung von KI und digitalen Werkzeugen an, in Präsenz oder online.
  2. Inhalte, Dauer, Ort, Teilnahmegebühr, Mindest- und Höchstteilnehmerzahl sowie Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
  3. In Workshops zur Website-Erstellung werden die Teilnehmenden angeleitet, mithilfe geeigneter KI-Werkzeuge eine eigene Website zu konzipieren und umzusetzen. Ziel ist eine möglichst weitgehend funktionsfähige Website innerhalb der Veranstaltungszeit. Der erreichbare Stand hängt insbesondere von Vorbereitung, Mitarbeit, technischen Voraussetzungen und Komplexität des Projekts ab.
  4. Soweit die Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes zusagt, ist nicht geschuldet, dass im Workshop eine vollständig veröffentlichte, rechtlich geprüfte oder technisch in jeder Hinsicht abgeschlossene Website entsteht.
  5. Die rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweisen und sonstigen Rechtstexten ist nicht Bestandteil der Workshops. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Website rechtlichen Anforderungen genügt.
  6. Die Teilnahme umfasst keine dauerhafte individuelle Betreuung, Wartung oder nachträgliche technische Umsetzung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  7. Unternehmen können Workshops für ihre Mitarbeitenden buchen. Vertragspartner bleibt das buchende Unternehmen.

§ 5 Vorbereitung und technische Voraussetzungen

  1. Die Teilnehmenden erfüllen die in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Voraussetzungen. Dazu können insbesondere gehören:
    • ein eigener Laptop oder ein anderes geeignetes Arbeitsgerät
    • ein funktionsfähiger Internetzugang
    • ein persönlicher Zugang zu den benötigten KI-Anwendungen
    • vorbereitete Texte, Bilder, Logos und Unternehmensinformationen
    • die vorherige Bearbeitung von Vorbereitungsunterlagen
  2. Soweit vorgesehen, stellt Flotti KI Vorbereitungsunterlagen wie den „Webseiten-Flotti“ bereit, mit dem die nötigen Informationen vorab gesammelt werden.
  3. Die Teilnehmenden sind für die Richtigkeit ihrer Inhalte verantwortlich und stellen sicher, dass sie Texte, Bilder und Logos verwenden dürfen.
  4. Kosten für eigene Software-Abonnements, Benutzerkonten, Domains, Hosting und andere Leistungen externer Anbieter sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, sofern nicht ausdrücklich angegeben. Flotti KI weist in der Veranstaltungsbeschreibung auf erforderliche kostenpflichtige Anwendungen hin.
  5. Bei individuellen technischen Problemen mit Geräten oder Benutzerkonten der Teilnehmenden hilft Flotti KI im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort, kann eine durchgängige Unterstützung aber nicht garantieren.

§ 6 Buchung, Stornierung und Absage von Workshops

  1. Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung und wird mit der Buchung verbindlich vereinbart.
  2. Die Plätze können begrenzt sein. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst mit der Buchungsbestätigung.
  3. Für Stornierungen durch den Kunden gilt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist:
    • bis 14 Kalendertage vor Beginn: kostenfrei
    • 13 bis 7 Kalendertage vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr
    • ab 6 Kalendertagen vor Beginn: 80 % der Teilnahmegebühr
    • bei Nichterscheinen ohne Stornierung: 100 % der Teilnahmegebühr
  4. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Flotti KI kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe des Platzes werden angerechnet.
  5. Der Kunde kann bis zum Veranstaltungsbeginn kostenfrei eine Ersatzperson benennen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
  6. Stornierungen erfolgen in Textform, insbesondere per E-Mail an kontakt@flottiki.de. Maßgeblich ist der Zugang bei Flotti KI.
  7. Wird die in der Veranstaltungsbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Flotti KI die Veranstaltung bis 7 Kalendertage vor Beginn absagen.
  8. Flotti KI kann eine Veranstaltung außerdem aus wichtigem Grund absagen, insbesondere bei Erkrankung der Workshopleitung, unvorhergesehenem Ausfall von Räumen oder Technik oder bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Flotti KI.
  9. Bei einer Absage informiert Flotti KI den Kunden unverzüglich und bietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Nimmt der Kunde keinen Ersatztermin wahr, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet.
  10. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bei von Flotti KI zu vertretenden Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
  11. Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche individuelle Schulung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 7 Individuelle Beratungs- und Entwicklungsprojekte

  1. Individuelle Projekte umfassen die im Angebot vereinbarten Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsleistungen.
  2. Vor Beginn werden Projektziele und Leistungsumfang festgelegt, etwa Funktionen, technische Rahmenbedingungen, Schnittstellen, Projektphasen und Fertigstellungstermine.
  3. Flotti KI wählt im Rahmen der vereinbarten Leistungen geeignete technische Methoden und Werkzeuge aus. Wesentliche Änderungen der technischen Grundlage werden mit dem Kunden abgestimmt.
  4. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Teil des Auftrags, etwa zusätzliche Funktionen, weitere Unterseiten, neue Integrationen, nachträgliche Designänderungen oder zusätzliche Automatisierungen.
  5. Bei technischer Umsetzung richtet sich die geschuldete Beschaffenheit nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
  6. Bei Beratungsleistungen schuldet Flotti KI eine sorgfältige, fachgerechte Beratung, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 8 Änderungswünsche und zusätzliche Leistungen

  1. Der Kunde kann während eines Projekts Änderungs- und Erweiterungswünsche mitteilen. Flotti KI prüft, ob sie technisch möglich sind und wie sie sich auf Umfang, Vergütung und Zeitplan auswirken.
  2. Änderungen innerhalb des vereinbarten Umfangs werden entsprechend der Vereinbarung umgesetzt.
  3. Zusätzliche Leistungen werden gesondert angeboten und nur nach Vereinbarung kostenpflichtig umgesetzt.
  4. Eine grundlegende Neugestaltung oder Erweiterung eines Projekts ist keine kostenfreie Nachbesserung.
  5. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle für den Auftrag erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig bereit, insbesondere:
    • Unternehmensinformationen und Leistungsbeschreibungen
    • Texte, Fotos, Grafiken und Logos
    • technische Zugangsdaten und notwendige Freigaben
    • Angaben zu bestehenden Systemen und relevanten Arbeitsabläufen
    • Rückmeldungen und Entscheidungen während des Projekts
  2. Der Kunde stellt sicher, dass er die bereitgestellten Inhalte verwenden darf und notwendige Einwilligungen vorliegen.
  3. Verzögerungen durch fehlende Informationen, ausstehende Freigaben oder andere vom Kunden zu vertretende Umstände verschieben vereinbarte Termine entsprechend. Entsteht dadurch Mehraufwand, wird dessen Vergütung vorab mit dem Kunden abgestimmt, soweit nicht bereits ein gesetzlicher Anspruch besteht.
  4. Der Kunde behandelt eigene Zugangsdaten vertraulich und trifft angemessene Schutzmaßnahmen für seine Systeme. Zugänge für Flotti KI sollen nach Möglichkeit auf die für den Auftrag nötigen Berechtigungen beschränkt sein.
  5. Bevor Flotti KI in bestehende Systeme, Websites oder Datenbestände des Kunden eingreift, sorgt der Kunde für eine aktuelle Sicherung seiner Daten, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung von Flotti KI vereinbart ist.

§ 10 Einsatz künstlicher Intelligenz

  1. Flotti KI setzt bei der Leistungserbringung gegebenenfalls KI-Anwendungen ein, etwa für Konzeption, Programmierung, Texte, Analyse und Automatisierung.
  2. KI-generierte Ergebnisse können Fehler, Ungenauigkeiten oder ungeeignete Inhalte enthalten. Flotti KI prüft die eigenen Arbeitsergebnisse mit der geschuldeten fachlichen Sorgfalt. Der Einsatz von KI schränkt weder die vereinbarte Qualität noch gesetzliche Mängelrechte ein.
  3. Nutzt der Kunde KI-Anwendungen selbst, etwa in Workshops oder im laufenden Betrieb einer gelieferten Lösung, ist er für die Prüfung und Freigabe der damit erzeugten Ergebnisse verantwortlich und beachtet geltendes Recht, Nutzungsbedingungen und Rechte Dritter.
  4. Setzt der Kunde eine von Flotti KI erstellte KI-Anwendung gegenüber Dritten ein, etwa einen Chatbot, ist er als Betreiber für die Einhaltung der dafür geltenden Pflichten verantwortlich, insbesondere für Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach der EU-KI-Verordnung. Flotti KI weist auf bekannte Pflichten hin und setzt vereinbarte Kennzeichnungen technisch um.
  5. Für die dauerhafte Verfügbarkeit, unveränderte Funktion oder ein bestimmtes Antwortverhalten externer KI-Modelle übernimmt Flotti KI keine Garantie, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt wurde.

§ 11 Software, Drittanbieter und laufende Kosten

  1. Zur Umsetzung können Plattformen und Leistungen von Drittanbietern eingesetzt werden, etwa KI-Anwendungen, Website-Baukästen, Hosting- und Domainanbieter, Zahlungsdienstleister und Automatisierungsplattformen.
  2. Bezieht der Kunde solche Leistungen selbst, kommt der Vertrag unmittelbar zwischen ihm und dem Drittanbieter zustande. Es gelten dessen Nutzungs-, Lizenz- und Zahlungsbedingungen.
  3. Flotti KI informiert den Kunden bei der Projektvereinbarung über wesentliche bekannte Abhängigkeiten von Drittanbietern und notwendige laufende Kosten.
  4. Laufende Gebühren für Hosting, Domains, KI-Nutzung, Software-Abonnements oder Schnittstellen sind nicht in der Vergütung von Flotti KI enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  5. Für die Verfügbarkeit oder unveränderte Leistung externer Anbieter übernimmt Flotti KI keine Garantie. Die eigene Verantwortung für die sorgfältige Auswahl, Einrichtung und vertragsgemäße Integration bleibt unberührt.
  6. Wird ein externer Dienst verändert oder eingestellt, stimmen Flotti KI und der Kunde nötige Anpassungen und deren Vergütung gesondert ab.

§ 12 Websites, Domains und Online-Shops

  1. Bei Websites und Online-Shops erbringt Flotti KI die vereinbarten gestalterischen, technischen und funktionalen Leistungen. Umfang, Funktionen und Integrationen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
  2. Soweit vereinbart, unterstützt Flotti KI bei der Einrichtung von Domains, Hosting, E-Mail und anderen Diensten. Domains und externe Konten werden nach Möglichkeit direkt auf den Kunden registriert oder von ihm geführt.
  3. Die Verfügbarkeit bestimmter Domains kann nicht garantiert werden.
  4. Der Kunde ist für die sachliche Richtigkeit seiner Inhalte verantwortlich.
  5. Die rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligungen, AGB, Widerrufsbelehrungen und sonstigen Rechtstexten ist nicht Bestandteil der Website-Erstellung. Die technische Einbindung solcher Texte ersetzt keine rechtliche Prüfung.
  6. Bestimmte Suchmaschinenplatzierungen, Besucherzahlen, Umsätze oder Verkaufserfolge sind nicht geschuldet.

§ 13 Nutzungsrechte und Übergabe

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertragsgemäße Verwendung. Es umfasst die bestimmungsgemäße Nutzung, Bearbeitung und Weiterentwicklung.
  2. Das Nutzungsrecht geht mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.
  3. Der Kunde darf auch andere Dienstleister mit Wartung oder Weiterentwicklung der für ihn erstellten Lösung beauftragen.
  4. Die Übergabe von Projektdateien, Quellcode, Dokumentationen, Konfigurationen und Zugängen richtet sich nach dem vereinbarten Umfang und den Möglichkeiten der eingesetzten Plattformen. Bei Baukastensystemen können Export und Übertragung technisch eingeschränkt sein. Wesentliche bekannte Einschränkungen werden bei der Projektvereinbarung benannt.
  5. Allgemein verwendbare Vorlagen, Methoden, Werkzeuge und bestehende Softwarebausteine von Flotti KI verbleiben bei Flotti KI. Soweit sie für die Nutzung des Arbeitsergebnisses nötig sind, erhält der Kunde die dafür erforderlichen Nutzungsrechte.
  6. Rechte Dritter, insbesondere an Open-Source-Software, Bildern, Schriftarten und Plattformen, bleiben unberührt.
  7. Ein urheberrechtlicher Schutz oder die Einzigartigkeit KI-generierter Inhalte wird nicht zugesichert.

§ 14 Abnahme und Mängelrechte

  1. Nach Fertigstellung einer Werkleistung stellt Flotti KI dem Kunden das Ergebnis zur Prüfung bereit. Für die Abnahme gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 640 BGB.
  2. Der Kunde prüft das Ergebnis innerhalb eines angemessenen Zeitraums und teilt erkennbare Mängel möglichst konkret mit. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  3. Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu.
  4. Neue Anforderungen oder nachträglich gewünschte Funktionen sind keine Mängel, nur weil sie im ursprünglichen Ergebnis nicht enthalten waren.

§ 15 Preise und Zahlung

  1. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Sie verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen sind.
  2. Workshop-Gebühren sind gemäß den im Buchungsprozess angegebenen Zahlungsbedingungen zu zahlen.
  3. Bei individuellen Projekten ergeben sich Zahlungsfristen, Anzahlungen und Teilzahlungen aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
  4. Ohne abweichende Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann Flotti KI nach Maßgabe des Gesetzes weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten.
  6. Einmalige Workshops und Einzelprojekte begründen keine wiederkehrenden Zahlungspflichten. Wartungs-, Betreuungs- oder Lizenzgebühren entstehen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.

§ 16 Termine und Fristen

  1. Verbindliche Fertigstellungstermine werden ausdrücklich als solche vereinbart.
  2. Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach § 9 rechtzeitig erfüllt.
  3. Bei Verzögerungen, die Flotti KI nicht zu vertreten hat, stimmen die Parteien neue Termine ab. Über absehbare Verzögerungen informiert Flotti KI frühzeitig.
  4. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien, etwa behördliche Maßnahmen, Naturereignisse oder nicht zu vertretende längere Ausfälle technischer Infrastruktur, werden nach den gesetzlichen Regelungen behandelt.

§ 17 Laufzeit, Kündigung und Wartung

  1. Workshops, Beratungsaufträge und Einzelprojekte enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen und Erfüllung der übrigen Vertragspflichten.
  2. Wartung, Hosting, Betreuung oder Support nach Projektabschluss sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Laufzeit, Vergütung und Kündigung solcher Verträge werden gesondert festgelegt. Eine automatische Verlängerung gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Für die vorzeitige Beendigung gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte, bei Werkverträgen insbesondere §§ 648 und 648a BGB. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 18 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Flotti KI behandelt vertrauliche geschäftliche und technische Informationen des Kunden vertraulich, insbesondere interne Abläufe, Geschäftsideen, technische Dokumentationen und Zugangsdaten.
  2. Vertrauliche Informationen werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung nötig und rechtlich zulässig ist oder der Kunde zugestimmt hat.
  3. Flotti KI trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten.
  4. Verarbeitet Flotti KI im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  5. Der Kunde informiert Flotti KI, wenn besondere Schutzanforderungen bestehen, etwa bei sensiblen personenbezogenen Daten oder gesetzlichen Geheimhaltungspflichten.
  6. Vertrauliche Kundendaten werden in externen KI-Diensten nur verarbeitet, soweit die rechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
  7. Im Übrigen gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Flotti KI die Datenschutzerklärung auf https://flottiki.de.

§ 19 Haftung

  1. Flotti KI haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei übernommenen Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Für Datenverlust haftet Flotti KI nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nach § 9 Abs. 5 entstanden wäre; die Haftung nach Abs. 1 bleibt unberührt.
  5. Flotti KI haftet nicht für Schäden durch eigenständige Änderungen oder unsachgemäße Bedienung durch den Kunden, soweit Flotti KI diese nicht zu vertreten hat. Für Störungen externer Anbieter haftet Flotti KI nur bei eigener Pflichtverletzung.
  6. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Flotti KI.

§ 20 Referenzen

  1. Flotti KI nennt Kunden, ihre Logos oder Projektinhalte nur mit Zustimmung des Kunden öffentlich als Referenz.
  2. Vertrauliche Projektinhalte und interne Informationen werden nicht veröffentlicht.
  3. Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Erfurt, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO).
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  4. Für jeden Vertrag gilt die Fassung dieser AGB, die bei seinem Abschluss einbezogen wurde.

Flotti KI – ein Angebot der YouCompany Recruiting Future GbR

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Stand: 04.11.2026